AGBs
LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGENAllgemeines
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
Nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen entgegenstehende werden auch durch konkludentes Handeln nicht anerkannt.
An Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalte ich mir Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne meine Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf mein Verlangen sind sie zurückzugeben.
Vertragsabschluss
Meine Angebote sind frei bleibend, d.h. Ich behalten mir den Widerruf des Angebotes bis zur Annahme desselben vor, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Vertragsabschluss wird von mir nur anerkannt, wenn dieser schriftlich und mit Unterzeichnung dessen durch den Kunden ordnungsgemäß zustande kommt.
Lieferung
Die vereinbarte Lieferzeit wird unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse zugesichert. Sofern ich in Lieferverzug geraten, wird mir eine Nachfrist von vier Wochen gewährt.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer einer derartigen Behinderung.
Warenrücknahme
Grundsätzlich nehme ich keine Waren zurück, die für den Kunden speziell angefertigt oder beschafft wurden.
Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der bestellten Waren und Leistungen verpflichtet. Verweigert er die Abnahme, so befindet sich der Kunde ohne weitere schriftliche Mitteilung in Abnahmeverzug. Sollte eine Abnahme aufgrund von Abwesenheit des Kunden vor Ort nicht möglich sein, gilt die Ware bzw. Leistung acht Kalendertage nach Lieferung bzw. Fertigstellung als abgenommen, soweit der Kunde hiergegen keine Einwendung schriftlich nachweisbar uns gegenüber erhebt.
Bei Abnahmeverzug oder fiktiver Abnahme, wie vorgenannt, tritt Fälligkeit des berechneten Kaufpreises bzw. Werklohnes ein.
Der Kunde hat im Falle der vereinbarten Montage vor Ort zum vereinbarten Ausführungstermin und zur Ausführungsdauer ungehinderten Zugang zur Montageörtlichkeit zu gewährleisten.
Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich, sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug den vereinbarten Preis zu bezahlen, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 13% p.a. zu verlangen.
Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt werden, haftet der Besteller neben dem Dritten als Gesamtschuldner.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch mich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
Gewährleistung
Ist der Vertragspartner Unternehmer, hat er unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen, ob die gelieferte/montierte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.
Rügen hinsichtlich erkennbarer Mängel bezüglich Menge, Beschaffenheit, Form, Farbe (z.B. auch Flecken, Beschädigungen u.ä.) müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei mir eingehend erfolgen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Nichterfüllung der Zahlungspflicht entbindet mich von jeder Gewährleistungspflicht, wenn nicht zumindest ein unter Berücksichtigung des Mangels angemessener Teil des Entgelts bezahlt wird. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ich bin jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung seiner Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit Mängel auf Anordnungen des Kunden, auf von ihm beauftragte Drittunternehmen, auf die eigene Montage unserer Liefergegenstände, die Beschaffenheit des Baukörpers oder sonstige in unseren Liefergegenständen nicht ausschließlich begründete Ursachen zurückzuführen sind. Die Wartung der gelieferten Waren übernimmt der Kunde auf seine Kosten.
Bei unberechtigten Reklamationen, z.B. bei Nichteinhaltung der Montageanleitung, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, hat der Kunde die mir entstandenen Kosten zu bezahlen.
Ich hafte auch nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtiges Handeln des Kunden oder eines Dritten beeinträchtigt wird.Ebenfalls hafte ich nicht, für Schäden die durch den Handwerker entstehen, welcher vertraglich mit dem Kunden verbunden ist.
Es gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Verbraucher und eine solche von einem Jahr für Unternehmer. Fristbeginn ist mit der Übergabe der Waren an den Kunden. Ist der Käufer Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Kunde keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.
Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zum Eingang aller vom Kunden geschuldeten Zahlungen aus dem Vertrag mein Eigentum (Vorbehaltsware).
Bei Verträgen mit Unternehmern gilt folgendes:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen mein Eigentum (Vorbehaltsware).
Haftungsbeschränkungen
Bei lediglich fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Das gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern hafte ich bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die Vorstehenden Haftungsbedingungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei mir zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN - Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, die ganz oder teilweise unwirksame Regelungen soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg denen der unwirksamen möglichst nahe kommt.


